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Produkt zum Begriff Arbeitgeber:


  • Praxiswissen Arbeitgeber | Selbständig und Arbeitgeber | Als Kleinunternehmer Arbeitgeber
    Praxiswissen Arbeitgeber | Selbständig und Arbeitgeber | Als Kleinunternehmer Arbeitgeber

    rechtliches Know-how für Selbstständige und Kleinbetriebe

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  • Der Arbeitgeberassistent | Arbeitgeber Set | Ratgeber Arbeitgeber Kleinunternehmen
    Der Arbeitgeberassistent | Arbeitgeber Set | Ratgeber Arbeitgeber Kleinunternehmen

    Set mit allen Arbeitshilfen für Selbstständige und Kleinbetriebe – u.a. Vorstellungsgespräch, Arbeitsvertrag, Abmahnung, Kündigung

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  • Riese, Cornelius: Arbeitgeber-Attraktivität und Führung
    Riese, Cornelius: Arbeitgeber-Attraktivität und Führung

    Arbeitgeber-Attraktivität und Führung , Arbeitgeber-Attraktivität erhöhen Der demografische Wandel wird zunehmend durch den Fachkräftemangel in den Unternehmen spürbar. Arbeitgeber-Attraktivität wird damit zu der zentralen Erfolgsvoraussetzung für Organisationen. Sie setzt gute Führung auf allen Ebenen des Managements voraus. Beide sind untrennbar miteinander verbunden. Wichtige Impulse für die Praxis Dieses Buch ist ein Impulsgeber, wie Arbeitgeber-Attraktivität und Führung institutionell sowie individuell gestaltet und im Unternehmen verankert werden können. Cornelius Riese stellt seine Erfahrungen in Form eines ABCs der Arbeitgeber-Attraktivität dar. Dies dient als Leitfaden und beleuchtet wichtige Aspekte wie Coaching, Diversität, HR-Prozesse, Kommunikation, Recruiting oder Unternehmenswerte. Anschließend vertieft er das Thema mit renommierten Unternehmern und Führungspersönlichkeiten der Wirtschaft: . Angie Gifford, Meta . Jan-Hendrik Goldbeck, Goldbeck . Nicola Leibinger-Kammüller, Trumpf . Theodor Weimer, Deutsche Börse . Christoph Werner, dm . Stefan Wintels, KfW . Reinhard Zinkann, Miele , Bücher > Bücher & Zeitschriften

    Preis: 22.00 € | Versand*: 0 €
  • Der Minijob: Was Sie als Arbeitgeber beachten müssen!
    Der Minijob: Was Sie als Arbeitgeber beachten müssen!

    Ein Minijob ist eine geringfügig entlohnte Beschäftigung, bei der der monatliche Arbeitslohn die sogenannte Geringfügigkeitsgrenze nicht überschreiten darf. Jahrelang lag diese Grenze bei 450,– €, so dass sich der Begriff »450-Euro-Job« eingebürgert hat. Ab dem 1.10.2022 wurde der Mindestlohn auf 12,– € pro Stunde angehoben und damit wird auch die Geringfügigkeitsgrenze angepasst. Sie wurde auf 520,– € erhöht und ist fortan dynamisch ausgestaltet. Eine Erhöhung des Mindestlohns führt von nun an automatisch zu einer Erhöhung der Geringfügigkeitsgrenze und orientiert sich an einer Wochenarbeitszeit von 10 Stunden zum Mindestlohn. Im Zuge dessen wurde auch der Übergangsbereich des sogenannten Midijobs entsprechend ausgedehnt. Zum 1.1.2023 erfolgte eine nochmalige Ausweitung des Übergangsbereichs bis zu einem Betrag von 2.000,– €.

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  • Kann mein Arbeitgeber Urlaub anordnen?

    Kann mein Arbeitgeber Urlaub anordnen? In der Regel kann der Arbeitgeber den Zeitpunkt des Urlaubs festlegen, sofern dies im Arbeitsvertrag oder Tarifvertrag festgelegt ist. Allerdings muss der Arbeitgeber dabei die Wünsche des Arbeitnehmers berücksichtigen und eine rechtzeitige Ankündigung geben. Es ist wichtig, dass der Arbeitgeber die gesetzlichen Regelungen zum Urlaubsanspruch einhält und nicht willkürlich Urlaub anordnet. Wenn es Unstimmigkeiten gibt, kann man sich an die zuständige Gewerkschaft oder Arbeitsrechtsexperten wenden.

  • Kann mein Arbeitgeber meinen Urlaub verschieben?

    Ja, dein Arbeitgeber kann deinen Urlaub verschieben, wenn es betriebliche Gründe gibt, die dies erforderlich machen. Dies könnte zum Beispiel der Fall sein, wenn es in deinem Unternehmen eine hohe Arbeitsbelastung gibt oder wichtige Projekte anstehen. In solchen Fällen ist es üblich, dass der Arbeitgeber mit dir Rücksprache hält und gemeinsam nach einer Lösung sucht. Es ist wichtig, dass du dich über die genauen Regelungen in deinem Arbeitsvertrag oder Tarifvertrag informierst, um zu verstehen, unter welchen Umständen dein Arbeitgeber deinen Urlaub verschieben darf. Wenn du Bedenken hast oder dich unfair behandelt fühlst, solltest du dich an eine Gewerkschaft oder an die zuständige Arbeitsbehörde wenden.

  • Darf mein Arbeitgeber nachträglich Urlaub eintragen?

    Grundsätzlich darf der Arbeitgeber den Urlaub nicht nachträglich eintragen, es sei denn, es liegt eine Vereinbarung zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmer vor, die dies ermöglicht. Der Urlaub muss in der Regel im Voraus geplant und genehmigt werden. Eine nachträgliche Eintragung des Urlaubs ohne Zustimmung des Arbeitnehmers wäre daher in der Regel nicht zulässig.

  • Kann mir mein Arbeitgeber meinen Urlaub vorschreiben?

    Kann mir mein Arbeitgeber meinen Urlaub vorschreiben? In Deutschland hat der Arbeitgeber das Recht, den Zeitpunkt des Urlaubs festzulegen. Dabei muss er jedoch die Wünsche des Arbeitnehmers berücksichtigen, soweit dies möglich ist. Es gibt gesetzliche Regelungen, die sicherstellen, dass Arbeitnehmer einen angemessenen Erholungsurlaub nehmen können. Wenn es zu Konflikten kommt, können diese durch eine Einigung zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmer oder im Zweifelsfall durch eine gerichtliche Entscheidung gelöst werden. Es ist wichtig, sich über die genauen Regelungen im Arbeitsvertrag oder im Tarifvertrag zu informieren.

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  • Kann mein Arbeitgeber über meinen Urlaub bestimmen?

    Kann mein Arbeitgeber über meinen Urlaub bestimmen? In der Regel hat der Arbeitgeber das Recht, über die Genehmigung von Urlaubstagen zu entscheiden, da dies in den meisten Arbeitsverträgen festgelegt ist. Es ist jedoch wichtig, dass der Arbeitgeber dabei die persönlichen Bedürfnisse und Wünsche des Mitarbeiters berücksichtigt und eine faire Urlaubsplanung ermöglicht. Es gibt gesetzliche Regelungen, die sicherstellen, dass Arbeitnehmer einen Anspruch auf bezahlten Urlaub haben und dieser auch genommen werden kann. Es ist ratsam, sich über die genauen Urlaubsregelungen im Arbeitsvertrag oder im geltenden Arbeitsrecht zu informieren, um zu verstehen, welche Rechte und Pflichten sowohl der Arbeitgeber als auch der Arbeitnehmer in Bezug auf den Urlaub haben.

  • Kann mein Arbeitgeber mich zwingen Urlaub zu nehmen?

    Kann mein Arbeitgeber mich zwingen Urlaub zu nehmen? In Deutschland darf der Arbeitgeber grundsätzlich nicht einseitig bestimmen, wann ein Arbeitnehmer Urlaub nehmen muss. Urlaubstage müssen in der Regel in Absprache mit dem Arbeitnehmer festgelegt werden. Es gibt jedoch Ausnahmen, zum Beispiel bei Betriebsferien oder wenn ein hoher Urlaubsanspruch besteht und dieser abgebaut werden muss. Es ist ratsam, sich über die genauen Regelungen im Arbeitsvertrag oder im Tarifvertrag zu informieren und gegebenenfalls rechtlichen Rat einzuholen.

  • Kann Arbeitgeber Urlaub erzwingen?

    Kann Arbeitgeber Urlaub erzwingen? In der Regel kann ein Arbeitgeber Urlaub nicht einfach erzwingen, da die Gewährung von Urlaub in der Regel auf einer Vereinbarung zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmer basiert. Es gibt jedoch Ausnahmen, wie z.B. wenn der Arbeitgeber aufgrund betrieblicher Gründe Urlaub anordnen muss. In solchen Fällen sollten die gesetzlichen Bestimmungen und eventuell bestehende Tarifverträge beachtet werden. Letztendlich sollte jedoch immer versucht werden, eine einvernehmliche Lösung zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmer zu finden.

  • Kann Arbeitgeber Urlaub verbieten?

    Kann Arbeitgeber Urlaub verbieten? In Deutschland darf ein Arbeitgeber grundsätzlich den Urlaub nicht einfach verbieten, da Arbeitnehmer einen gesetzlichen Anspruch auf bezahlten Erholungsurlaub haben. Allerdings kann der Arbeitgeber den Zeitpunkt des Urlaubs bestimmen, wenn betriebliche Gründe vorliegen. Zudem können in Tarifverträgen oder Arbeitsverträgen spezielle Regelungen zum Urlaubsanspruch festgelegt sein. Es ist wichtig, dass Arbeitgeber und Arbeitnehmer sich über die Urlaubsplanung rechtzeitig und einvernehmlich abstimmen, um Konflikte zu vermeiden. Im Zweifelsfall kann auch eine rechtliche Beratung in Anspruch genommen werden.

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